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Gras- und Waldbrandgefahren

"Der bislang überwiegend trockene Mai und das sonnige Wetter mit ansteigenden Temperaturen haben die Waldbrandgefahr leicht erhöht. Derzeit besteht vor allem in lichtdurchlässigen Kiefernwäldern, insbesondere in der nördlichen Rheinebene zwischen Rastatt und Mannheim, Waldbrandgefahr. Bei anhaltend warmem und trockenem Wetter kann das Risiko weiter zunehmen", sagte der baden-württembergische Forstminister, Peter Hauk MdL, am Dienstag (13. Mai).

Nach Angaben von Minister Hauk entstehen über die Hälfte der Waldbrände durch Fahrlässigkeit und wären daher weitgehend vermeidbar. Wenn es doch einmal zu einem Brand komme, sei es wichtig, dass er so schnell wie möglich und mit genauer Ortsangabe gemeldet werde. Die Waldstruktur in Baden-Württemberg mit Mischwäldern, Laubwäldern und überwiegend Böden mit hoher Wasserspeicherfähigkeit verhindere in der Regel ein großflächiges Ausufern der Brände und die gute Erschließung der Waldflächen gewährleiste einen schnellen Zugang für die Feuerwehren.

Regeln die im Wald eingehalten werden müssen:

  • Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot.
  • Feuer machen ist nur an den offiziellen fest eingerichteten Feuerstellen auf den Grillplätzen erlaubt. Bei örtlich besonders hoher Brandgefahr kann das Feuer machen von den Forstämtern auch an den offiziellen Feuerstellen verboten werden.
  • Nicht gestattet ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Gartengrillgeräten.
  • Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein.
  • Auch an den erlaubten Stellen muss das Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen unbedingt vollständig gelöscht werden.

IAktueller Waldbrandgefahrenindex: http://www.wettergefahren.de/warnungen/indizes/waldbrand.html
IAktueller Grasland-Feuerindex: http://www.wettergefahren.de/warnungen/indizes/grasland.html
ITextquelle: Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum