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Verbot der Himmelslaternen

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Zoom Prinzipieller Aufbau einer so genannten Himmelslaterne.
Ab dem 25. Februar 2012 ist das Steigenlassen von "Himmelskörpern" in Baden-Württemberg verboten. Dieses Verbot galt bisher nur in 13 Bundesländern Deutschlands. Die dazugehörige Polizeiverordnung sei im Januar vom Landeskabinett gebilligt worden und trat im Februar in Kraft, sagte ein Sprecher des Innenministeriums.
Für Personen, die gegen das Verbot verstoßen, wird ein Bußgeld von bis zu 5000 Euro fällig.

Die Papierlampions, die mit einer Kerze bestückt sind, werden sehr gerne bei Hochzeiten oder ähnlichen Feiern verwendet.
Welche Gefahren diese Himmelskörper bürgen, haben schon einige schreckliche Brände gezeigt. So kam es zu Bränden von Häusern, Fabriken oder Lagerstätten. Vor allem Lagerstätten mit leicht brennbaren Stoffen sind durch Himmelskörpern mit Kerzen gefährdet.
Ebenso können die Laternen im Sommer oder in Trockenperioden Flächenbrände auslößen. Diese Gründe führten zum Verbot in bisher 14 (inkl. Baden-Württemberg) Bundesländern.

Funktion und Gefahr solcher Himmelskörper
Die Laterne ist mit einer Kerze bestückt, diese erwärmt die Luft in der Himmelslaterne. Die warme und somit "leichtere" Luft innerhalb der Laterne befördert diese nach oben. Wird die Kerze schwächer sinkt der Lampion wieder zu Boden. Im Regelfall erlöscht die Kerze von selbst, bevor die Laterne wieder landet. Brennt oder glimmt jedoch die Kerze noch, so gerät sehr schnell die Papierhülle der Laterne in Brand. Diese Brandlast kann dazu führen, dass sich das Feuer ausbreitet.