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Richtiger Notruf
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Die Notrufnummer für Feuerwehr und Rettungsdienst in der EU: 112
Durchschnittlich gerät jeder Mensch einmal in seinem Leben in eine Situation, in der er den Notruf wählen muss. Damit Sie
auch für den Notfall gewappnet sind, finden Sie hier einige nützliche Informationen über den Notruf und vor allem, wie man ihn richtig
absetzt.
Schon in Kindergärten und Schulen wird den Kindern gelernt, welche Notrufnummer man bei einem Brand oder Verkehrsunfall wählen muss: 112.
Viele von Ihnen kennen sicher die Aufschrift 19222 auf den Rettungswagen der Rettungsdienste. Diese Rufnummer soll in
der Zukunft nur noch für die Anforderung eines Krankentransportes verwendet werden. Während für die 19222 auch eine Vorwahl verwendet werden muss
(im Landkreis Schwäbisch Hall 0791 19222), wird bei 112 und 110 keine Vorwahl benötigt.
Bereits seit einigen Jahren kann in jedem Land der Europäischen Union (EU) sowie auch in der Türkei, Schweiz, Serbien, Island, die
Färöer-Inseln, Liechtenstein, Norwegen, Andorra, Monaco und San Marino die Notrufnummer 112 genutzt werden.
Eine Umfrage ergab, dass nur jeder vierte Bürger der EU dies wusste. Ab 2009 können keine Notrufe in Deutschland mehr ohne gültige SIM-Karte vom Handy abgesetzt werden. Diese Maßnahme wurde ergriffen,
da es zu viele Missbräuche mit Handys ohne SIM-Karte gab.
Wie gebe ich in Deutschland einen Notruf richtig ab? Beachten Sie hierzu die 5 Ws:
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WO ist es passiert?
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WAS ist passiert?
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WIE VIELE Verletzte sind zu beklagen?
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WELCHE Art der Verletzungen?
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WARTEN Sie auf Rückfragen, die Leitstelle beendet das Gespräch.
Nutzfeuer sollten der Leitstelle (im Landkreis Schwäbisch Hall) nicht über den Notruf 112, sondern über die Telefonnummer 0791 19296 gemeldet werden.
Notrufe sind europaweit kostenlos. Der Missbrauch ist strafbar.
Notruf für Gehörlose:
Für gehörgeschädigte Personen hält die Polizei Baden-Württemberg ein Notruf-Fax bereit. Dieses können Gehörlose in ganz Baden-Württemberg
über den Polizeinotruf 110 an die nächste Polizeidienststelle senden.
Zusätzlich können Menschen mit einer Sprach- oder Hörbehinderung per SMS eine Notrufleitstelle erreichen. Diese wird in Baden-Württemberg
zentral vom Polizeipräsidium Stuttgart bzw. von der Integrierten Leitstelle Stuttgart empfangen. Daher ist eine genaue Ortsangabe möglichst mit
Postleitzahl sehr wichtig. Allerdings kann es zu technisch bedingten Verzögerungen kommen. Nutzen Sie daher, wenn möglich, das Notruf-Fax.
In Abhängigkeit des persönlichen Netzbetreibers Senden Sie die SMS an die
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01522 / 1 807 110 (Polizei, jedes Netz)
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99 0711 / 50 667 112 (Feuerwehr und Rettungdienst, Telekom und Vodafone),
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329 0711 / 50 667 112 (Feuerwehr und Rettungdienst, Telefoni-ca/O2) oder
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1511 0711 / 50 667 112 (Feuerwehr und Rettungdienst, E-Plus).
Notruf-Fax der Polizei BW:
http://www.polizei-bw.de/UeberUns/Documents/gehoerlosen_fax.pdf
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