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Rauchmelder retten Leben
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Ein Rauchmelder in einer Wohnung.
Jeden Monat verunglücken 50 Menschen tödlich durch Brände, die meisten davon in den eigenen vier Wänden. Die Mehrheit stirbt an einer Rauchvergiftung. Zwei Drittel aller Brandopfer werden nachts im Schlaf überrascht.
Rauchmelder lassen sich auch ohne handwerkliches Geschick mit wenigen, dem
Gerät beiliegenden Schrauben und Dübeln montieren.
Damit Sie von Ihren Rauchmeldern optimalen Schutz erwarten können, müssen Sie bei der Installation folgendes beachten:
- Befestigen Sie Rauchmelder immer an der Zimmerdecke, da der Rauch nach oben steigt;
- an der Decke in der Raummitte bzw. mindestens 50 cm von Wänden entfernt;
- immer in waagerechter Position (auch bei Dachschrägen);
- nicht in der Nähe von Luftschächten und nicht in starker Zugluft;
- nicht in der Dachspitze (wenigstens 30 bis 50 cm darunter);
- nicht in Räumen, in denen normalerweise starker Dampf, Staub oder Rauch entsteht.
Spätestens alle 10 Jahre sollten Rauchmelder aus Sicherheitsgründen ausgetauscht werden.
Empfohlene Anordnung der Rauchmelder.
Funktionsweise eines optischen Rauchmelders
Hinweis:
Batteriebetriebene Rauchmelder können nur ausreichend Schutz liefern, wenn sie mit funktionsfähigen Batterien bestückt sind. Geräte,
die der Norm DIN 14604 entsprechen, geben über einen Signalton zu erkennen, wenn ein Batteriewechsel bevorsteht. Sie sollten jedoch
regelmäßig (ca. einmal im Monat) mit dem Testknopf die Funktionsfähigkeit des Gerätes überprüfen.
Für mehr Sicherheit
verzichten Sie auf billige Alkali-Batterien und entscheiden Sie sich für Lithium-Batterien. Diese halten bis zu 10 Jahre und
garantieren dauerhaften Schutz.
Höhere Qualität bei Rauchwarnmeldern mit „Q“
Das Qualitätszeichen „Q“ ist in Verbindung mit VdS- oder Kriwan-Logo auf einem Rauchmelder abgebildet
Rauchwarnmelder mit dem „Q“ sind für einen Langzeiteinsatz durch folgende Leistungsmerkmale besonders geeignet:
1) Geprüfte Langlebigkeit und Reduktion von Falschalarmen
- Erhöhte Fertigungsstandards gem. Industrienorm IPC, Klasse 2
- Erhöhten Korrosionsschutz durch 5fach längeren Dauertest gegenüber Standard auf Schadstoffbelastung (Schwefeldioxid)
- Erweiterten Schutz gegen das Eindringen von Fremdkörpern in die Messkammer
- 5fach längerer Dauertest auf Luftfeuchtigkeit gegenüber Standard
- 10fach häufigerer Temperaturwechseltest bei extremeren Temperaturschwankungen gegenüber Standard
2) Erhöhte Stabilität
- Festigkeit: gegen mechanische Einwirkungen gem. Industrienorm DIN EN 54-7
- Maximale elektromagnetische Verträglichkeit
3) Fest eingebaute 10-Jahresbatterie
- Dauerhaft gesicherter Betrieb
- Keine Zweckentfremdung der Batterie
- Einfachere Handhabung und Wegfall des Batteriewechsels
Rauchmelderpflicht jetzt auch in Baden-Württemberg
Der Landtag in Stuttgart hat heute (10.07.13) die Rauchmelderpflicht beschlossen. Baden-Württemberg ist damit das 13. Bundesland in Deutschland mit einer Gesetzgebung zur Installation von Rauchwarnmeldern in privaten Wohnräumen. Nur Berlin, Brandenburg und Sachsen haben noch keine entsprechende Gesetzgebung veranlasst.
Das Gesetz sieht vor, dass die Warngeräte ab sofort in Neubauten installiert werden müssen, in bestehenden Gebäuden bis Ende 2014. Damit sollten ab 2015 alle Wohnungen in Baden-Württemberg mit Rauchmeldern ausgerüstet sein, Neu- und Umbauten schon sofort nach Inkrafttreten des Gesetzes diesen Sommer. Die Geräte müssen in den Schlafzimmern sowie in den Fluren, die von den Schlafzimmern zur Wohnungstür führen, angebracht werden.
Die Übergangsfrist für die Umrüstung ist im Vergleich zu den anderen Bundesländern mit Rauchmelderpflicht verhältnismäßig kurz.
Rauchmelder-Video:
http://de.youtube.com/watch?v=1cLrIz9Da6Q
Bild- und Textquelle:
www.rauchmelder-lebensretter.de
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